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Aufgaben und Befugnisse der Mitarbeitervertretung

Gut zu wissen:

Alle Mitglieder der Mitarbeitervertretung unterliegen der Schweigepflicht. Alle Anliegen werden sensibel und vertraulich behandelt, auch nach Ausscheiden eines Mitgliedes.

Nach dem MAVG (Mitarbeitervertretungsgesetz) hat die MAV verschiedene Aufgaben und Befugnisse.

Im folgenden soll ein kleiner Einblick gegeben werden.

Allgemeine Aufgaben

  • Die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern.
  • Das Verständnis für den Auftrag der Kirche stärken.
  • Für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft eintreten.
  • Berechtigte Anliegen bei der Dienststellenleitung vertreten.
  • Die beruflichen Sorgen und Nöte, bzw. Anliegen der Mitarbeiter annehmen.
  • Eingliederung von Schwerbehinderten und sonstigen hilfs- und schutzbedürftigen Personen.
  • Eingliederung von ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Mitbestimmung in verschiedenen Angelegenheiten

  • Einstellung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
  • Eingruppierung und Höhergruppierung.
  • Versetzung oder Abordnung.
  • Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus.
  • Kündigungen.
  • Erstellung eines Sozialplans.
  • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen.
  • Allgemeine Regelungen der betrieblichen Arbeitszeit.
  • Einführung von technischen Einrichtungen.

Download MAVG (Mitarbeitervertretungsgesetz)

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