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Das Familienbudget für das Jahr 2023 wurde bearbeitet

Am 5. Februar 2024 wurde das Familienbudget für das Jahr 2023 von Carmen Reus und Jessika Schmidt bearbeitet.

Insgesamt wurden 171 Anträge bearbeitet.

Der Punktewert beträgt in diesem Jahr 27,08 €.

Die Beträge werden voraussichtlich im April ausgezahlt.

 

 

Was ist eigentlich das Familienbudget?

Die Arbeitsrechtsregelung zur Ausgestaltung des Familienbudgets (§4 KDO) gibt Ihnen die Möglichkeit, auf Antrag einen Betrag für familienfördernde Maßnahmen zu erhalten.

Das dafür notwendige Formular finden Sie an dieser Stelle immer von 1. November bis 31. Januar.

 

• Ansprüche bestehen grundsätzlich für Angestellte und Auszubildende nach einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten.

• Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Beschäftigten ausschließlich im Rahmen der Freibeträge nach § 3 Nr. 26 a EstG (Übungsleiter – Freibetrag) tätig sind.

• Bitte fügen Sie den Nachweis über den Pflegegrad und/oder die Kosten des vergangenen Kalenderjahres in Kopie bei.

• Es können nur Kosten geltend gemacht werden, die von keiner anderen Stelle erstattet wurden.

• Die sich für die Mitarbeiter/innen ergebende Summe (max. ein monatliches Bruttoentgelt) wird mit der Gehaltsabrechnung im April zur Abrechnung gebracht.

Bitte beachten:

- Bezuschusst wird immer rückwirkend (Bsp. Rechnungen aus 2022 werden in 2023 bezuschusst).

- Der Antrag muss bis zum 31. Januar in Papierform im Büro der MAV vorliegen.

- Zwingend alle Belege beifügen.

- Durch die Auszahlung des Familienbudgets kann es dazu kommen, dass Sie bei einem Mini-Job nachträglich steuerpflichtig werden.

Grundsätzlich werden durch das Familienbudget folgende Dinge gefördert:

1.) Kostenpflichtige Betreuung eines leiblichen Kindes, Adoptiv- oder Pflegekindes durch Kita oder Tagespflege zwischen 0 und 3 Jahren.  3 Punkte je Kind pro Betreuungsmonat bei entsprechendem Nachweis

2.) Kostenpflichtige Betreuung eines leiblichen Kindes, Adoptiv- oder Pflegekindes durch die Kita zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt. 2 Punkte je Kind pro Betreuungsmonat bei entsprechendem Nachweis

3.) Kostenpflichtige Betreuung eines leiblichen Kindes, Adoptiv- oder Pflegekindes ab Schuleintritt durch eine pädagogische Nachmittagsbetreuung. 1 Punkt je Kind pro Betreuungsmonat bei entsprechendem Nachweis

4.) Zuschuss zu einer kostenpflichtigen Ausbildung/Studium für ein leibliches Kind, Adoptiv- oder Pflegekind bis 27 Jahre. 1 Punkt je Jugendlichen bei Kosten bis 300 € monatlich 2 Punkte je Jugendlichen bei Kosten bis 600 € monatlich 3 Punkte je Jugendlichen bei Kosten bis 900 € monatlich und darüber Nachweise können sein: Mietvertrag, Studiengebühren-Beleg, Fahrtkosten-Nachweis, Asta-Beiträge, etc.

5 a - c.) Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen durch den/die Mitarbeiter/in Mitarbeiter/innen, die einen nahen Angehörigen (Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, leibliches Kind, Adoptiv- oder Pflegekind, Ehepartner/in, Lebenspartner/in, Geschwister) mit einer gesetzlich anerkannten Pflegestufe betreuen, erhalten gegen einen entsprechenden Nachweis pro Monat 1 Punkt bei Pflegegrad 0 - 2 2 Punkte bei Pflegegrad 3 3 Punkte bei Pflegegrad 4 + 5 Bitte den Pflegegrad nachweisen und das Verwandtschaftsverhältnis kurz schildern.

6.) Gesundheitsfördernde Maßnahmen - Gesundheitsfördernde Maßnahmen sind Maßnahmen, die der Gesunderhaltung dienen (Rückenschule, Yogakurse, Pilateskurse, Fitnesscenter, Stressbewältigungskurse, etc.) Nicht möglich sind IGEL-Leistungen oder heilpraktische Anwendungen. Bitte Belege und Nachweise beifügen, welche Kosten bereits von einer Kostenstelle erstattet wurden. 1 Punkt bei Kosten bis 300 € 2 Punkte bei Kosten bis 600 € 3 Punkte bei Kosten bis 900 € und darüber

7.) Sehhilfe (zum Ausgleich einer Sehschwäche) - Bitte Belege und Nachweis beifügen, welche Kosten bereits von einer Kostenstelle erstattet wurden. 1 Punkt bei Kosten bis 300 € 2 Punkte bei Kosten bis 600 € 3 Punkte bei Kosten bis 900 € und darüber

8.) Hörgerät und Zubehör - Bitte Belege und Nachweis beifügen, welche Kosten bereits von einer Kostenstelle erstattet wurden. 1 Punkt bei Kosten bis 300 € 2 Punkte bei Kosten bis 600 € 3 Punkte bei Kosten bis 900 € und darüber

9.) Bestattungsbeihilfe - Im Falle einer Bestattung von Ehepartner/in, Lebenspartner/in oder eines Kindes können bis zu 500 € Bestattungsbeihilfe gezahlt werden. Als Nachweis wird eine Sterbeurkunde benötigt.

10.) Besondere persönliche Notlage - An dieser Stelle ist eine finanzielle Hilfe für Mitarbeitende bzw. deren Familien bei z.B. plötzlicher schwerer Erkrankung oder anderer persönlicher Notlagen möglich. Die Erstattung ist eine Einzelfallentscheidung und wird durch die „AG-Familienbudget“, nach Bestandsaufnahme der bereits verausgabten Mittel, getroffen. Bitte schildern Sie kurz Ihre persönliche Notlage und fügen Sie Belege bei (wenn möglich).

Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular bis zum 31. Januar im Büro der MAV an der Dill vorliegen muss: MAV an der Dill, Am Hintersand 15, 35745 Herborn

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